02.03.2021
ABSAGE: Generalversammlung
Nach der Absage im Jahr 2020 kann auch in diesem Jahr die ordentliche Mitgliederversammlung der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern 1631 e. V. nicht wie gewohnt erfolgen.
Die in Sundern auch als „Generalversammlung der Schützen" bekannte, beschlussfassende Versammlung hat normalerweise gemäß der Satzung bis Ende des ersten Quartals eines jeden Jahres zu erfolgen.
„Die Geschäftsfähigkeit des Vorstands ist trotzdem gegeben, auch wenn es nun zu einem weiteren Male nicht zur Entlastung des geschäftsführenden Vorstands durch die Mitglieder kommen kann" erklärt der 1. Brudermeister und Oberst Marc Puppe dazu.
„Grund dafür ist eine wegen der Pandemie vom Gesetzgeber zeitlich bis Ende des Jahres 2021 befristete Aussetzung der Regelungen des BGB zu vereinsrechtlichen Vorgaben" führt Puppe weiter aus. Damit ist für die Fortführung der Amtsgeschäfte die notwendige Rechtssicherheit gegeben.
Durch den Vorstand wurde trotzdem eine inoffizielle Terminplanung für das Jahr 2021 vorgenommen, dazu gehört auch ein möglicher Ausweichtermin für die Durchführung der Mitgliederversammlung.
„Für uns steht der Gesundheitsschutz unserer Mitglieder und der Angehörigen des Vorstands weiterhin im Mittelpunkt. Wenn die Pandemielage und die Vorgaben der Ordnungsbehörden es wieder zulassen, werden wir die Generalversammlung nachholen", wird aus den Reihen des Vorstands ergänzend bekanntgegeben.
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