Die Jungschützen-Kompanie

Herzlich Willkommen auf der Homepage der Jungschützen aus Sundern. Auf den folgenden Seiten könnt ihr euch über das Vereinsleben der Jungschützen Sundern informieren. Hier findet ihr alles aus der noch jungen Geschichte unserer Kompanie bis hin zur Gegenwart.

 

Die Jungschützen der Schützenbruderschaft Sundern wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung!

Unser Vorstand

Der Vorstand der Jungschützen setzt sich zusammen aus der Kompanieführung und dem erweiterten Vorstand. Die Kompanieführung besteht aus drei Offizieren und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der erweiterte Vorstand besteht aus zwei Piketrägern und dem aktuellen Fahnenträger. Während der Fahnenträger jährlich neu gewählt wird, gilt für alle anderen Vorstandsmitglieder eine Amtszeit von drei Jahren, eine Wiederwahl bis zum Alter von 25 Jahren ist möglich.

 

Auf dem Foto: Vorstand von 2023

Vorstand:
(Offiziere)

Aaron Börger

Marc Blome-Drees

Kai Blome-Drees

Vorstand:

Moritz Brechmann

Marvin Vinkemeier

Philipp Blome

Erweitert:
(Pike)

Kai Sperling

Fabian Grote

Fahne:

Max Bierhoff
Unsere Könige
2023/24 Maximilian Kißmer
2022/23 Luca Hütter
2019-22 Léon Köhnen
2018/19 Johannes Glingener
2017/18 Dennis Hengesbach
2016/17 Tobias Bierhoff

2015/16 Fabian Blome
2014/15 Felix Grote

 

2013/14

 

Stefan Hopp

 

 

 

 

 

2012/13

 

Maximilian Galle

 

 

 

 

 

2011/12

 

Thomas Blome

 

 

 

 

 

2010/11

 

Timo Schäfer

 

 

 

 

 

2009/10

 

Hendrik Blome

 

 

 

 

 

2008/09

 

Johannes Hilgenroth

 

 

 

 

 

2007/08

 

Benjamin Knaak

 

 

 

 

 

2006/07

 

Daniel Hirschberg

 

 

 

 

 

2005/06

 

Andreas Tillmann

 

 

 

 

 

2004/05

 

André Scharfenstein
Unsere Fahnenträger

 

2023 Max Bierhoff
2022 Aaron Börger
2020 Marcel Buchheister
2019 Marc Blome-Drees
2018 Philipp Blome
2017 Jonas Kampmann
2016 Dennis Hengesbach

2015

Nico Ramroth

2014

David Erdelyi

 

2013

 

Fabian Kuhlmann

 

2012

 

Alexander Biggeleben

 

2011

 

Manuel Hausschulte

 

2010

 

Maximilian Rolfes

2009 Raven Leifert

 

2008 Sebastian Scheffer
2007 Johannes Hilgenroth

 

 

 

Unsere Kompanieordnung

Präambel

 

Im Februar 2003 haben sich junge Menschen zur Jungschützenkompanie St. Hubertus Sundern zusammengeschlossen. Damals wie heute bringen sie damit ihre Verbundenheit zu der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern 1631 e. V. zum Ausdruck.

Die Jungschützenkompanie hat für sich in Übereinstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand der Bruderschaft die folgende Kompanieordnung beschlossen.

 

1. Status der Kompanie

 

Die Jungschützenkompanie St. Hubertus Sundern ist eine Abteilung innerhalb der Schützen­bruderschaft St. Hubertus 1631 e. V.

Sie bekennt sich zu den Idealen und der Satzung der Bruderschaft.

 

2. Aufgaben und Ziele

 

Die Jungschützenkompanie will

  • die Interessen der Jugendlichen in der Bruderschaft und in Sundern vertreten,
  • ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Auftrag der Bruderschaft leisten,
  • die Kontakte zu anderen Jungschützenkompanien aktiv pflegen,
  • zur Geselligkeit im Schützenwesen beitragen.

 

3. Mitgliedschaft

 

Mitglied der Jungschützenkompanie kann jeder Jugendliche werden, der zwischen 16 und 26 Jahre alt und bereits Mitglied der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern 1631 e. V., ist. Die Mitgliedschaft in der Jungschützenkompanie kann schriftlich oder mündlich beim Kom­panievorstand beantragt werden. Mit Erreichen des 27. Lebensjahres endet die Zugehörig­keit zur Jungschützenkompanie automatisch. Die Mitgliedschaft in der Bruderschaft bzw. einer der Altkompanien bleibt davon unberührt.

 

4. Mitgliedsbeitrag

 

Für die Mitgliedschaft in der Jungschützenkompanie wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.

 

5. Beschlussfassung

 

Die Jungschützenkompanie verfolgt vorgegebene Ziele auf Basis von Gemeinschaftsbe­schlüssen, die in der Kompanieversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der an­wesenden Jungschützen gefasst werden.

 

6. Kompanieversammlung

 

6.1 Termin

 

Die Kompanieversammlung findet jährlich im ersten Quartal (etwa einen Monat vor der General­versammlung der Bruderschaft), statt.

 

6.2 Einladung

 

Zur Jungschützenkompanieversammlung und zu außerordentlichen Versammlungen wer­den die Jungschützen von der Kompanieführung durch öffentliche Bekanntmachung und bei Bedarf auf elektronischem Wege unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche geladen.

Außerordentliche Jungschützenkompanieversammlungen werden in dringenden Fällen einberufen. Dies kann auf entsprechenden Beschluss der Kompanieführung, des geschäftsführenden Vorstands der Bruderschaft oder wenn die Einberufung von wenigstens 10% aller Mitglieder der Jungschützenkompanie schriftlich gegenüber dem Kompanievorstand gefordert wird.

 

7. Kompanievorstand

 

7.1 Der Kompanievorstand

 

Der Kompanievorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • drei Kompanieoffiziere, die als Jungschützen aus je einer der Altkompanien der Bru­derschaft stammen bzw. ihr angehören
  • drei weitere Vorstandsmitglieder

Ausnahmen von dieser Regel sind rechtzei­tig durch die Jungschützenoffiziere mit dem geschäftsführenden Vorstand der Bru­derschaft abzustimmen.

Diese 6 Vertreter der Jungschützenkompanie werden auf der ordentlichen Kompaniever­sammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl kann per Handzeichen oder geheim erfolgen. Durch ihre Wahl gehören sie gemäß der Satzung der Bruderschaft dem erweiterten Vorstand der Bruder­schaft an. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist bis zum Alter von 26 Jahren möglich.

 

7.2 Erweiterter Kompanievorstand

 

Der erweiterte Vorstand der Jungschützenkompanie besteht aus:

  • dem Fahnenträger der Jungschützenkompanie,
  • zwei Piketrägern.

Der Fahnenträger und die Piketräger werden ebenfalls auf der ordentlichen Kompaniever­sammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl kann per Handzeichen oder geheim erfolgen. Die Amtszeit be­trägt 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist nur für Piketräger möglich.

 

8. Jungschützenkönig

 

Die Jungschützenkompanie schießt alljährlich einen Jungschützenkönig aus, der gehalten ist, an dem Brauchtum der Bruderschaft und der Jungschützenkompanie teilzunehmen.

Der Jungschützenkönig wird durch ein Vogelschießen am Schützenfestmontag jedes Sunderner Schützenfestes ermittelt. Es findet i. d. R. vor dem Vogelschießen um die Königs­würde der Bruderschaft statt.

Teilnehmen kann jedes Mitglied der Jungschützenkompanie, welches noch nicht Jungschüt­zenkönig der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V. war sowie der Jungschützenkom­panie und der Bruderschaft für mindestens ein Jahr angehört. Jungschützen, die noch nicht volljährig sind und an dem Vogelschießen teilnehmen wollen, bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten. Die Erklärung ist vor Beginn des Schießens dem Jungschützenkompanievorstand zur Vorlage beim Schießmeister auszu­händigen.

 

9. Unterstützung durch den Vorstand der Bruderschaft

 

Der Jungschützenkompanie stehen seitens des geschäftsführenden Vorstandes der Bruderschaft der Adjutant und ein weiters Mitglied beratend zur Seite. Die Einsetzung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand in Ab­stimmung mit der Kompanieführung der Jungschützen.

 

Sundern, im Februar 2023

 

Unser König 2023/24

Maximilian Kißmer

 

Fahnenträger 2023

Max Bierhoff

 

Mitglied werden

powered by webEdition CMS