Unser König 2024/25
Colin Mester
Herzlich Willkommen auf der Homepage der Jungschützen aus Sundern. Auf den folgenden Seiten könnt ihr euch über das Vereinsleben der Jungschützen Sundern informieren. Hier findet ihr alles aus der noch jungen Geschichte unserer Kompanie bis hin zur Gegenwart.
Die Jungschützen der Schützenbruderschaft Sundern wünschen viel Spaß und gute Unterhaltung!
1. Kompanie: Aaron Börger (offizier1-jsk(at)schuetzen-sundern.de)
2. Kompanie: Marc Blome-Drees (offizier2-jsk(at)schuetzen-sundern.de)
3. Kompanie: Kai Bome-Drees (offizier3-jsk(at)schuetzen-sundern.de)
Timo Müller (adjutant(at)schuetzen-sundern.de, Mobil 0151-40509817)
Der Vorstand der Jungschützen setzt sich zusammen aus der Kompanieführung und dem erweiterten Vorstand. Die Kompanieführung besteht aus drei Offizieren und drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der erweiterte Vorstand besteht aus zwei Piketrägern und dem aktuellen Fahnenträger. Während der Fahnenträger jährlich neu gewählt wird, gilt für alle anderen Vorstandsmitglieder eine Amtszeit von drei Jahren, eine Wiederwahl bis zum Alter von 25 Jahren ist möglich.
2023/24 | Colin Mester | |||
2023/24 | Maximilian Kißmer | |||
2022/23 | Luca Hütter | |||
2019-22 | Léon Köhnen | |||
2018/19 | Johannes Glingener | |||
2017/18 | Dennis Hengesbach | |||
2016/17 | Tobias Bierhoff | |||
2015/16 | Fabian Blome | |||
2014/15 | Felix Grote |
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2013/14 |
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Stefan Hopp |
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2012/13 |
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Maximilian Galle |
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2011/12 |
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Thomas Blome |
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2010/11 |
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Timo Schäfer |
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2009/10 |
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Hendrik Blome |
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2008/09 |
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Johannes Hilgenroth |
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2007/08 |
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Benjamin Knaak |
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2006/07 |
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Daniel Hirschberg | |
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2005/06 |
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Andreas Tillmann | |
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2004/05 |
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André Scharfenstein |
2024 | Fabian Grote | |||
2023 | Max Bierhoff | |||
2022 | Aaron Börger | |||
2020 | Marcel Buchheister | |||
2019 | Marc Blome-Drees | |||
2018 | Philipp Blome | |||
2017 | Jonas Kampmann | |||
2016 | Dennis Hengesbach |
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2015 |
Nico Ramroth |
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2014 |
David Erdelyi |
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2013 |
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Fabian Kuhlmann |
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2012 |
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Alexander Biggeleben |
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2011 |
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Manuel Hausschulte |
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2010 |
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Maximilian Rolfes |
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2009 | Raven Leifert | |||
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2008 | Sebastian Scheffer | ||
2007 | Johannes Hilgenroth |
Präambel
Im Februar 2003 haben sich junge Menschen zur Jungschützenkompanie St. Hubertus Sundern zusammengeschlossen. Damals wie heute bringen sie damit ihre Verbundenheit zu der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern 1631 e. V. zum Ausdruck.
Die Jungschützenkompanie hat für sich in Übereinstimmung mit dem geschäftsführenden Vorstand der Bruderschaft die folgende Kompanieordnung beschlossen.
1. Status der Kompanie
Die Jungschützenkompanie St. Hubertus Sundern ist eine Abteilung innerhalb der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e. V.
Sie bekennt sich zu den Idealen und der Satzung der Bruderschaft.
2. Aufgaben und Ziele
Die Jungschützenkompanie will
3. Mitgliedschaft
Mitglied der Jungschützenkompanie kann jeder Jugendliche werden, der zwischen 16 und 26 Jahre alt und bereits Mitglied der Schützenbruderschaft St. Hubertus Sundern 1631 e. V., ist. Die Mitgliedschaft in der Jungschützenkompanie kann schriftlich oder mündlich beim Kompanievorstand beantragt werden. Mit Erreichen des 27. Lebensjahres endet die Zugehörigkeit zur Jungschützenkompanie automatisch. Die Mitgliedschaft in der Bruderschaft bzw. einer der Altkompanien bleibt davon unberührt.
4. Mitgliedsbeitrag
Für die Mitgliedschaft in der Jungschützenkompanie wird kein zusätzlicher Beitrag erhoben.
5. Beschlussfassung
Die Jungschützenkompanie verfolgt vorgegebene Ziele auf Basis von Gemeinschaftsbeschlüssen, die in der Kompanieversammlung mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Jungschützen gefasst werden.
6. Kompanieversammlung
6.1 Termin
Die Kompanieversammlung findet jährlich im ersten Quartal (etwa einen Monat vor der Generalversammlung der Bruderschaft), statt.
6.2 Einladung
Zur Jungschützenkompanieversammlung und zu außerordentlichen Versammlungen werden die Jungschützen von der Kompanieführung durch öffentliche Bekanntmachung und bei Bedarf auf elektronischem Wege unter Einhaltung einer Frist von mindestens einer Woche geladen.
Außerordentliche Jungschützenkompanieversammlungen werden in dringenden Fällen einberufen. Dies kann auf entsprechenden Beschluss der Kompanieführung, des geschäftsführenden Vorstands der Bruderschaft oder wenn die Einberufung von wenigstens 10% aller Mitglieder der Jungschützenkompanie schriftlich gegenüber dem Kompanievorstand gefordert wird.
7. Kompanievorstand
7.1 Der Kompanievorstand
Der Kompanievorstand setzt sich wie folgt zusammen:
Ausnahmen von dieser Regel sind rechtzeitig durch die Jungschützenoffiziere mit dem geschäftsführenden Vorstand der Bruderschaft abzustimmen.
Diese 6 Vertreter der Jungschützenkompanie werden auf der ordentlichen Kompanieversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl kann per Handzeichen oder geheim erfolgen. Durch ihre Wahl gehören sie gemäß der Satzung der Bruderschaft dem erweiterten Vorstand der Bruderschaft an. Die Amtszeit beträgt 3 Jahre, Wiederwahl ist bis zum Alter von 26 Jahren möglich.
7.2 Erweiterter Kompanievorstand
Der erweiterte Vorstand der Jungschützenkompanie besteht aus:
Der Fahnenträger und die Piketräger werden ebenfalls auf der ordentlichen Kompanieversammlung durch einfache Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl kann per Handzeichen oder geheim erfolgen. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Eine Wiederwahl ist nur für Piketräger möglich.
8. Jungschützenkönig
Die Jungschützenkompanie schießt alljährlich einen Jungschützenkönig aus, der gehalten ist, an dem Brauchtum der Bruderschaft und der Jungschützenkompanie teilzunehmen.
Der Jungschützenkönig wird durch ein Vogelschießen am Schützenfestmontag jedes Sunderner Schützenfestes ermittelt. Es findet i. d. R. vor dem Vogelschießen um die Königswürde der Bruderschaft statt.
Teilnehmen kann jedes Mitglied der Jungschützenkompanie, welches noch nicht Jungschützenkönig der Schützenbruderschaft St. Hubertus 1631 e.V. war sowie der Jungschützenkompanie und der Bruderschaft für mindestens ein Jahr angehört. Jungschützen, die noch nicht volljährig sind und an dem Vogelschießen teilnehmen wollen, bedürfen einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten. Die Erklärung ist vor Beginn des Schießens dem Jungschützenkompanievorstand zur Vorlage beim Schießmeister auszuhändigen.
9. Unterstützung durch den Vorstand der Bruderschaft
Der Jungschützenkompanie stehen seitens des geschäftsführenden Vorstandes der Bruderschaft der Adjutant und ein weiters Mitglied beratend zur Seite. Die Einsetzung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand in Abstimmung mit der Kompanieführung der Jungschützen.
Sundern, im Februar 2023
Nächste: 06. April 2024